Rechtsprechung
BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 64/03 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- lexetius.com
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Festsetzung eines Schadensregresses wegen mangelhafter prothetischer Behandlung auch unter Geltung der sogenannten Festzuschussphase
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzpflichtigkeit eines Zahnarztes bei mangelhafter zahnprothetischer Versorgung; Festsetzung des Schadensersatzanspruches durch die vertragszahnärztlichen Institutionen; Möglichkeiten der Krankenkasse direkt gegen den Zahnarzt vorzugehen solange dieser noch ...
- Judicialis
SGB V § 30 Abs 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensregress wegen mangelhafter prothetischer Behandlung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 12.09.2001 - S 2 KA 38/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 11 KA 238/01
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 64/03 R
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 40/96
Besetzung der Richterbank bei einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines …
Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 64/03 R
Die Krankenkasse kann nicht selbst unmittelbar gegen den Zahnarzt vorgehen, weil und solange die vertragszahnärztlichen Institutionen diesem gegenüber im Hinblick auf seine fortbestehende Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung noch Regelungsgewalt besitzen (…vgl BSG SozR 3-5545 § 19 Nr. 2 S 12; SozR 3-5555 § 12 Nr. 5 S 23).Anders als im zahnärztlichen Primärkassenbereich, in dem insoweit die Befugnis zur Festsetzung von Schadensregressen den für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zustehenden Gremien übertragen worden ist, ist die Zuständigkeit der KZÄV im Ersatzkassenbereich bis heute erhalten geblieben (vgl BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 5 S 23 mwN).
Für den Rechtszustand vom 1. Januar 1989 bis zum 31. Dezember 1992 hat der Senat bereits entschieden, dass ein Vertragszahnarzt, der eine mängelbehaftete prothetische Versorgung einer Versicherten von Ersatzkassen durchgeführt hat, einer öffentlich-rechtlich begründeten Schadensersatzpflicht ausgesetzt war (BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 5 S 24).
Der Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1997 (BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 5 S 24) zur Rechtslage in den Jahren 1989 bis 1992 offen gelassen, ob die gemäß § 30 SGB V im Wege der Kostenerstattung zu honorierende prothetische Versorgung noch dem Sachleistungssystem zugeordnet werden konnte oder eine Abkehr davon darstellte.
Aus der Rückkehr zu dem Zahlungsweg, der bereits in der Zeit vom 1. Januar 1989 bis zum 31. Dezember 1992 gegolten hat, kann aus den Gründen des Senatsurteils vom 3. Dezember 1997 (BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 5) nicht abgeleitet werden, die prothetische Versorgung der Versicherten im Jahre 1998 sei aus der vertragszahnärztlichen Versorgung mit der Folge ausgegrenzt worden, dass Mängel der Behandlung nur noch im privatrechtlichen Verhältnis zwischen Patient und behandelndem Zahnarzt geltend gemacht werden könnten.
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 64/03 R
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff). - BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 66/95
Erstattung der Vergütung nicht ordnungsgemäßer Leistungen eines Zahnarztes, …
Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 64/03 R
Die Krankenkasse kann nicht selbst unmittelbar gegen den Zahnarzt vorgehen, weil und solange die vertragszahnärztlichen Institutionen diesem gegenüber im Hinblick auf seine fortbestehende Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung noch Regelungsgewalt besitzen (vgl BSG SozR 3-5545 § 19 Nr. 2 S 12;… SozR 3-5555 § 12 Nr. 5 S 23). - BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
Krankenversicherung - Kassenarzt - Schadensersatzansprüche - Feststellung - …
Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 64/03 R
Zu diesem Gesichtspunkt hat das BSG bereits im Urteil vom 20. Mai 1992 (BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 S 16) ausgeführt, der Versicherte behalte im Sachleistungssystem im Falle der Schlechtleistung seines Zahnarztes seinen Anspruch gegen die Krankenkasse auf ordnungsgemäße Behandlung bzw Versorgung. - BSG, 10.04.1990 - 6 RKa 11/89
Schadensersatzansprüchen einer Vertragskasse gegen den Vertragszahnarzt
Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 64/03 R
Rechtsgrundlage des von der Klägerin gegenüber der Beklagten verfolgten Begehrens auf Festsetzung eines Schadensregresses ist eine öffentlich-rechtliche Schadensersatzpflicht des Vertragszahnarztes im Verhältnis zur KZÄV, die sich auf den Gesamtzusammenhang der Regelung des EKV-Z gründet (vgl BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 1 S 4 und Nr. 5 S 24 sowie aaO § 15 Nr. 1 S 4).
- BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R
Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Schadensregress gegen einen Zahnarzt bei …
Eine Übertragung der Zuständigkeit auf paritätisch besetzte Gremien war im hier noch maßgebenden Zeitraum nur für den Bereich der Primärkassen erfolgt, nicht jedoch für den Bereich der Ersatzkasse (vgl BSG Urteil vom 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 4 f = Juris RdNr 13 f mwN).Allerdings unterliegt der von der Klägerin geltend gemachte öffentlich-rechtliche Schadensersatzanspruch (zu dieser rechtlichen Einordnung vgl BSG Urteil vom 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - SozR 4-5555 § 12 Nr. 1, Juris RdNr 16 ff;… BSG Urteil vom 10.4.1990 - 6 RKa 11/89 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 1 = Juris RdNr 12;… BSG Urteil vom 3.12.1997 - 6 RKa 40/96 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 5 S 24 = Juris RdNr 15;… vgl BSG Urteil vom 27.6.2012 - B 6 KA 35/11 R - SozR 4-5545 Allg Nr. 1 RdNr 15) der Verjährung (…zur Abgrenzung von den nicht der Verjährung unterliegenden Regressansprüchen zB wegen unwirtschaftlicher Verordnung vgl BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R- SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 18 ff mwN) .
- BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 18/12 R
Vertragszahnärztliche Versorgung - Schadensersatzanspruch der Krankenkasse nach …
Die Versorgung mit Zahnersatz ist Teil der vertragszahnärztlichen Versorgung (§ 73 Abs. 2 Nr. 2a SGB V; vgl BSG SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 9 ff, 13 f) .Daraus folgt, dass auch für die Rückabwicklung ungerechtfertigter Zahlungen und die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen die im System der vertragszahnärztlichen Versorgung vorgesehenen speziellen Verfahren von den Beteiligten einzuhalten sind (vgl BSG SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 für einen Schadensregress wegen mangelhafter prothetischer Behandlung) .
Im zahnärztlichen Bereich hat der Senat einen "sonstigen Schaden" bejaht, wenn eine fehlerhafte prothetische Versorgung dazu führt, dass eine Neuversorgung stattfinden und von der KK vergütet werden muss (BSG SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 mit Zuständigkeit der KZÄV für die Festsetzung im Bereich der Ersatzkassen) .
Auch für die Schadensregressverfahren gemäß § 48 BMV-Ä wird jedenfalls in Teilbereichen ein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum anerkannt (…vgl BSGE 79, 97, 104 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 9; zu Schadensregressen vgl auch aus dem Zahnbereich BSG SozR SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 betr Mängel der prothetischen Versorgung) .
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R
Besetzung der Spruchkörper mit ehrenamtlichen Richtern in vertrags (zahn) …
Der Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKV-Z - hier anzuwenden in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung vom 29. November 1963, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom 25. Oktober 2001) enthält keine Bestimmung, die die Prüfgremien dafür für zuständig erklärt (…hierzu s BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 4;… aaO, § 12 Nr. 5 S 24; SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 5, jeweils mwN; vgl im Einzelnen auch Clemens in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1: Krankenversicherungsrecht, 1994, § 36 RdNr 13 ff, insbesondere RdNr 24 und 25).Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung eines Schadensregresses gegen einen Vertragszahnarzt wegen mangelhafter prothetischer Versorgung ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen des EKV-Z. Er gründet sich auf die öffentlich-rechtliche Pflicht des Vertragszahnarztes gegenüber der KZÄV, die Schäden zu ersetzen, die er vertragszahnärztlichen Institutionen schuldhaft zufügt (…vgl BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 4;… aaO, § 12 Nr. 5 S 24; SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 4).
Die Zuständigkeit der KZÄV für die Festsetzung des Regresses erschließt sich daraus, dass sie "allgemeine Vertragsinstanz" ist und keine anderweitige Zuständigkeitsregelung besteht (…vgl hierzu s BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 4 mwN;… aaO, § 12 Nr. 5 S 24; SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 5;… s auch Clemens in Schulin aaO, § 36 RdNr 15 und 25; - vgl dazu auch § 12 Abs. 6 Satz 1 EKV-Z in oben genannter Fassung, wonach die KZÄV solche Forderungen "bei der nächsten Abrechnung absetzt"; s ferner § 21 Abs. 2 EKV-Z heutiger Fassung).
Inhaltliche Voraussetzung der Regresspflicht ist eine schuldhafte Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die - wie hier - darin liegen kann, dass eine prothetische Versorgung dem zahnärztlichen Standard nicht genügt (…vgl BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 5 S 24; SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 4).
Dies ist die Konsequenz daraus, dass das Behandlungsverhältnis zwischen Vertragszahnarzt und Versichertem öffentlich-rechtlich überlagert ist, weil das SGB V dem Versicherten besondere Rechte einräumt und dem Vertragszahnarzt besondere öffentlich-rechtliche Pflichten auferlegt (…zum öffentlich-rechtlichen Pflichtenverhältnis s oben mit Hinweis BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 4;… aaO, § 12 Nr. 5 S 24; SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 4).
Die dargestellten Voraussetzungen, eine dem zahnärztlichen Standard nicht entsprechende prothetische Versorgung sowie ein Verschulden des Vertragszahnarztes (…s oben mit Hinweis auf BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 5 S 24; SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 4 und BSG SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S 6), liegen vor, wie im Urteil des LSG zutreffend ausgeführt ist.
- BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 19/08 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für im EG-Ausland beschafften …
Jedenfalls sind die betreffenden Leistungen bei einer Versorgung im Inland nach wie vor dem öffentlich-rechtlich ausgestalteten Leistungssystem des SGB V und der vertragszahnärztlichen Versorgung zuzuordnen (…vgl schon BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 S 15 ff; BSG SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 S 2 ff). - BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei …
- Anders früher, jeweils ausgehend vom Fünffachen des Regelwertes, zB BSG, Beschluss vom 14.3.2002 - B 6 KA 60/00 B -, juris sowie Beschlüsse vom 12.10.2005 - B 6 KA 63/03 B und B 6 KA 64/03 B - und vom 2.3.2006 - B 6 KA 34/02 R - ). - LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - L 24 KA 11/17
Anderartige Versorgung - Regress - Mischfall
Aus der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urt. v. 28. April 2004 - B 6 KA 64/03 R) ergebe sich, dass die kassenzahnärztliche Vereinigung über einen Antrag auf Rückforderung eines Festzuschusses wegen mangelhafter Zahnersatzversorgung auch bei einer andersartigen Versorgung zu entscheiden habe.Das Urteil des BSG v. 28. April 2004 - B 6 KA 64/03 R sei nicht einschlägig, das maßgebende Leistungsrecht vielfach geändert worden, zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2004.
Das Urteil des BSG v. 28. April 2004 - B 6 KA 64/03 R - habe Bedeutung für den vorliegenden Sachverhalt.
Indessen hat das BSG bereits entschieden, dass es für die Frage, ob eine Behandlung noch Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung ist, nicht entscheidend auf den Zahlungsweg ankommt (BSG v. 28. April 2004 - B 6 KA 64/03 R - juris Rn 23).
Denn Versicherten kann bei einem fortbestehenden Behandlungsbedarf trotz bereits erbrachter Zuschussleistungen gegebenenfalls erneut ein Anspruch auf einen weiteren Festzuschuss zustehen (BSG v. 28. April 2004 - B 6 KA 64/03 R - juris Rn 24).
- BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 35/11 R
Vertragszahnarzt - Schadensersatzanspruch der Krankenkasse wegen fehlerbehafteter …
Nicht anders als im Ersatzkassenbereich, zu dem - bezogen auf die weitgehend gleichlautenden Regelungen des Ersatzkassenvertrags-Zahnärzte (EKV-Z) - zahlreiche Entscheidungen des Senats ergangen sind (…vgl BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 1 S 2;… BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 2 S 9;… BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 S 14 ff;… BSG SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S 3;… BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 4;… BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 5 S 24; BSG SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 4;… zuletzt BSG SozR 4-5555 § 15 Nr. 1 RdNr 13) , ergibt sich aus dieser Gesamtschau auch im Primärkassenbereich die öffentlich-rechtliche Pflicht des Vertragszahnarztes, der Krankenkasse den Schaden zu ersetzen, der dieser entsteht, wenn sie ihrem Versicherten erneut eine prothetische Versorgung gewähren muss, weil die prothetische Erstversorgung durch den Vertragszahnarzt mangelhaft war.Inhaltliche Voraussetzung der Ersatzpflicht ist eine schuldhafte Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die - wie hier - darin liegen kann, dass eine prothetische Versorgung dem zahnärztlichen Standard nicht genügt (vgl BSG SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 4;… BSG SozR 4-5555 § 15 Nr. 1 RdNr 16) .
- SG München, 28.03.2019 - S 38 KA 5128/17
Zuständigkeit der Prothetikausschüsse bei der vertragszahnärztlichen Versorgung
Im Übrigen werde auf zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28.4.2004, Az B 6 KA 64/03 R und BSG, Urteil vom 20.3.2013, Az B 6 KA 18/12 R) hingewiesen.Gleiches gelte auch für die andersartige Versorgung, da es auf den Zahlungsweg nicht ankomme (BSG, Urteil vom 28.4.2004, Az B 6 KA 64/03 R).
Auch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28.04.2004 (Aktenzeichen B 6 KA 64/03 R) sei auf das streitgegenständliche Verfahren nicht anzuwenden.
- BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Zuständigkeit der …
Der Senat hat vielmehr bereits in anderem Zusammenhang - hinsichtlich der Zuständigkeit für die Festsetzung von Schadensregressen bei mangelhafter zahnprothetischer Versorgung - verdeutlicht, dass es entscheidend darauf ankommt, ob die entsprechenden zahnärztlichen Leistungen Teil der vertragszahnärztlichen Versorgung und als solche von der Sicherstellungsund Gewährleistungsverpflichtung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen umfasst sind; dem vom Gesetz jeweils vorgeschriebenen Zahlungsweg kommt hingegen nur untergeordnete Bedeutung zu (BSG SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 RdNr 9, 14). - LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KA 13/10 Denn die Beklagte kann als Mindestschaden einen Betrag in Höhe des für den streitbefangenen Zahnersatz gezahlten Kassenanteils geltend machen (vgl. grundlegend BSG 16.1.1991 - 6 RKA 25/89 - Juris; 11.12.2002 - B 6 KA 51/02 B - Juris; st. Rspr. Dass die Beigeladene zu 2 ihre Leistungspflicht gegenüber der Beigeladenen zu 1 mit der Gewährung eines Festzuschusses erfüllte, steht der Regressfestsetzung nicht entgegen (vgl. BSG 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
Inhaltliche Voraussetzung der Ersatzpflicht ist eine schuldhafte Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die insbesondere darin liegen kann, dass eine prothetische Versorgung dem zahnärztlichen Standard nicht genügt (vgl. BSG 3.12.1997 - 6 RKa 40/96 - Juris; BSG 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - Juris; BSG 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - Juris; st. Rspr.).
Dann wäre die Beigeladene zu 2 verpflichtet gewesen, für die erneute Behandlung einen Festzuschuss zu leisten (vgl. BSG 28.4.2004 - B 6 KA 64/03 R - Juris), was sich in der Schadensatzverpflichtung der Klägerin spiegeln würde.
- LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 36/10
Verordnung von Arzneimitteln nach Beendigung der vertragsärztlichen Zulassung aus …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2007 - L 7 KA 18/03
Schadensersatzanspruch einer Krankenkasse gegenüber einem behandelnden …
- LSG Baden-Württemberg, 11.01.2021 - L 11 KR 3701/20
Krankenversicherung - zahnärztliche Behandlung - kein Anspruch auf Neuanfertigung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2009 - L 3 KA 167/05
- BSG, 16.06.2008 - B 6 KA 36/07 R
Zuständigkeit für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen hinsichtlich …
- LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
Vertragszahnärztliche Versorgung - Zuständigkeit für Festsetzung des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2007 - L 3 KA 40/04
- LSG Bayern, 11.10.2017 - L 12 KA 5005/15
Rückerstattung des Festkostenzuschusses wegen mangelhafter prothetischer …
- LSG Hamburg, 07.10.2015 - L 5 KA 22/14
Festsetzung eines Schadensersatzes wegen mangelhafter Prothetik im …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 80/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2016 - L 3 KA 46/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 3 KA 5/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 3 KA 50/11
- SG Düsseldorf, 11.01.2006 - S 2 KA 272/04
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 65/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2017 - L 3 KA 91/13
- LSG Baden-Württemberg, 12.10.2011 - L 5 KA 1066/10
- SG Hannover, 29.03.2006 - S 35 KA 1270/00